Neue EU-Richtlinie für die Energieeffizienz von Gebäuden

Am 9. Juli 2018 trat die neue EU-Gebäudeenergierichtlinie in Kraft. Sie muss innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. CMG bereitet sich auf diese neue Rechtsanpassung vor und listet den CMG Gebäudebestand nach Alter auf inklusive der erfolgten sowie geplanten Renovierungen. Alle Gebäude werden nach ihrer Energieeffizienz bewertet. Außerdem erfolgt eine genaue Aufstellung über Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Besonderes Augenmerk wird auf die Ausrüstung von Parkflächen mit Ladestationen für Elektrofahrzeuge gerichtet. Bis zum Sommer 2019 wird das Wirtschaftsministerium den Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht vorlegen.

CMG ist in Energiefragen auf Kurs.